Urbarium
Ein (das) Urbar (latinisiert Urbarium bezeichnet ein Verzeichnis über Besitzrechte einer Grundherrschaft und Leistungen ihrer Grunduntertanen und ist eine bedeutende Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens. Auch für Gült- und Lagerbücher wird der Ausdruck verwendet.
Je nach Region und Schriftträger sind für diese Verzeichnisse auch die Bezeichnungen Salbuch, Berain, Heberegister, Erdbuch und (Zins)-Rödel oder Rodel geläufig.
Der Begriff Urbar wird aus dem althochdeutschen „ur-beran“ bzw. dem mittelhochdeutschen „erbern“ für „hervorbringen“ oder „einen Ertrag bringen“ abgeleitet. Es handelt sich um zu ökonomischen, administrativen oder rechtlichen Zwecken angelegte Verzeichnisse von Liegenschaften, Abgaben und Diensten einer Grundherrschaft oder einer Villikation. Urbariale Schriftträger sind, bei mitunter komplexen genealogischen Bezügen zwischen Konzept- und Ausführungs- bzw. Reinschrift, entweder zu Rödel (lat. rotulus) zusammengenähte Pergamentstreifen oder, aus diesen übertragen, lagengebundene Codices.
Um ein Urbar zu erstellen, suchten im Frühmittelalter Beauftragte des jeweiligen Grundherrn die ihnen bekannten Orte auf, in denen Ansprüche bestanden. Sie vereidigten Männer guten Rufs und befragten sie nach den lokalen Gewohnheiten und den Verpflichtungen der ortsansässigen Familia. Die mündlich und in der Volkssprache gegebenen Auskünfte wurden zunächst fast ausschließlich in lateinische Sprache übertragen und schriftlich dokumentiert. Meist wurde Hube für Hube mit den sie bewohnenden Leuten und deren Pflichten aufgeführt. Die Genauigkeit der Aufnahmen differierte dabei so stark, dass anzunehmen ist, dass viele Pflichten über lokale Gewohnheiten
geregelt waren und deshalb nicht eigens aufgeführt werden mussten.

War im Besitz des Klosters Faal, der wiederum war im Besitz vom Kloster St. Pöltn (Lavamünd). Das Schloss Faal war der strategischer Punkt für St. Pöltn und seine Herrschaft im Drauthal.