Suche nach den Erben
Jedes Jahr sterben viele Menschen die keine Nachkommen oder engste Verwandte hinterlassen. In solchen Fall bekommen den Anspruch auf das Erbe die entfernten Verwandten.
Der Kreis der Erbberechtigen kann in so einem Fall sehr breit sein. Denn in Frage kommen alle Brüder und Schwestern der/s Verstorbene/n und wenn die nicht mehr am Leben sind, dann ihre Kinder, also Neffen und Nichten von der/n Verstorbene/n.
Als Beispiel nehmen wir an dass der/die Verstorbene drei Schwestern und zwei Brüder hatte. Die alle sind aber schon tot. Doch jeder von ihnen hatte zwei Kinder. Sommit kommen wir auf zehn erbberechtigen Personenn. Von diesen zehn Neffen/Nichten sind wiederum bereits fünfe schon tot. Daraufhin werden ihre Kinder als Erbberechtige anersehen. Hatte jeder von den verstorbenen Neffen/Nichten wieder zwei Kinder ist das Endergebniss fünfzehn erbberechtigen Personen.
In solchen Fällen bleibt nur eins übrig – das Finden der einzelnen lebenden Verwandten und dazu gehort:
- Erstellung eines Familienstammbaumes,
- Suche nach der Geburts, Heirats und Sterbeurkunde,
- Nachweis der Verwandschaft auf der Grundlage von Urkunden,
- Suche und Kontaktierung der lebenden erbberechtigen Personen.
Nur wenn all dies geklärt ist, kann es vor dem Gericht zur erfolgreichen Schliessung des Erbfalles kommen und somit zur Aufteilung des Erbes auf alle berechtigten Personen!
Wird der Fall nach 30 Jahren nicht gelöst bekommt das Vermögen der/s Verstorbene/n der Staat und die erbberechtigten Personen gehen leer aus.
Angesichts des turbulenten 20. Jahrhunderts kommt es immer wieder zu Fällen wo die Menschen umgesiedelt sind und Verwandte im Ausland leben. Dazu kommt noch der Verlust von Urkunden durch Brände oder Krieg. Das alles erschwert oft die Suche nach den lebenden Verwandten.